AGBs
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Qenax AG
1. Ausschliessliche Geltung
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe der Firma Qenax AG, Albisstrasse 15, 6340 Baar, Schweiz („Qenax“).Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur anwendbar, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Höhere Gewalt
Qenax haftet nicht für die durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen. Unter “höherer Gewalt” sind Ereignisse zu verstehen, die ausserhalb des Einflusses von Qenax liegen, wie Naturgewalten, kriegerische Ereignisse, Explosionen, Feuer, Streiks, Boykotte und behördliche Anordnungen oder Unterlassungen.3. Preise und Lieferbedingungen
Preise, Lieferbedingungen und deren Gültigkeitsdauer sind verbindlich in der Auftragsbestätigung geregelt.
4. Zahlungsmodalitäten
Alle Fakturen sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist zu bezahlen. Die Zahlungsfrist bezieht sich auf das Faktura-Datum. Allfällige, bei der Überweisung anfallende, Bankkommissionen sind durch den Käufer zu tragen.Auf überfällige Beträge wird ein Verzugszins erhoben. Dieser liegt 2% über dem für erstklassige Schuldner geltenden Kontokorrent-Kreditsatz, wie er im Lande der Fakturierungswährung angewendet wird. Zusätzlich werden die üblichen Bank-Kommissionen weiterbelastet. Ab der 2. Mahnung fallen Mahngebühren in Höhe von CHF 150 an. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht zulässig. Mängelrügen befreien den Käufer nicht von der Einhaltung der Zahlungsfrist.
5. Liefertermin
Der vereinbarte Liefertermin beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung und auf der Annahme normaler Materialbezugs- und Herstellungs-Möglichkeiten. Qenax übernimmt keine Haftung für von ihr nicht grob fahrlässig oder absichtlich verschuldete Verzögerungen der Lieferung. Wurden für die Waren spezielle, vom Käufer verlangte, Spezifikationen vereinbart, so trägt der Käufer das Risiko verspäteter Lieferung, welche durch Nichterreichen der verlangten Spezifikation bedingt ist.
6. Gewährleistung und Haftung
Mängelrügen sind innert zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und begründet anzubringen. Fristgerechte Mängelrüge vorausgesetzt, übernimmt Qenax die Gewährleistung für mangelhafte Ware, wobei Qenax berechtigt ist, sich durch Ersatzlieferung spezifikationskonformer Ware innerhalb angemessener Nachfrist von jedem weiteren Anspruch des Käufers zu befreien. Erfolgt keine Ersatzleistung durch Qenax oder schlägt diese fehl, so ist der Käufer berechtigt, Wandelungs- oder Minderungsansprüche, nicht aber Schadenersatzansprüche geltend zu machen.Für Produkte im Versuchsstadium lehnt Qenax jegliche Gewähr ab.
Qenax haftet nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter Verwendung, Lagerung oder Veränderung der Ware durch den Käufer oder Dritte.
7. Anwendungsempfehlung
Anwendungstechnische Beratung durch Qenax erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Kenntnisse. Sie befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Lagerung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb der Kontrollmöglichkeiten von Qenax und liegen daher ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Käufers. Der Käufer hat allfällige Schutzrechte Dritter zu berücksichtigen.